- Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung) nach ASchG §4
- Erstellung und Pflege der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente nach ASchG §5
- Beratung und Unterstützung:
- bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen und Arbeitsvorgängen
- bei der Auswahl und Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
- beim Einsatz von ArbeitnehmerInnen (Eignung, Fachkenntnisse, Mutterschutz, ...)
- bei der Auswahl, Beschaffung und Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- bei der Gestaltung und Durchführung von Unterweisungen
Sicherheitsfachkraft
Prozessmanager:
- Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung und Optimierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen
- Analyse
- Optimierung
- Implementierung
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